Medienkonzept der Geschwister-Eichenwald-Schule Billerbeck

Stand Februar 2020

SchuleSchulträger
SchulnameGeschwister-Eichenwald-Schule Gemeinschaftsschule der Sekundarstufe I
Gemeinschaftsschule der Sekundarstufe I
Schule in öffentlicher Trägerschaft
SchulträgerStadt Billerbeck, Fachbereich Zentrale Dienste und Ordnung

Schulnummer196265Schulträgernummer
SchulanschriftAn der Kolvenburg 12
48727 Billerbeck
SchulträgeranschriftRathaus, Markt 1, 48727 Billerbeck
Ansprechpartner/inHerr Thomas Wischnewski , kom. SchulleiterAnsprechpartner/inHerr Hubertus Messing, Fachbereichsleiter
Telefon02543-21886101Telefon02543-7310 
Email196265@schule.nrw.deEmailmessing@billerbeck.de

Inhaltsverzeichnis

  1. Vorwort
  2. Pädagogische Zielsetzungen
  3. Ausgangslage und Grundlagen
  4. Unterrichtsentwicklung
  5. Organisationsentwicklung
  6. Personalentwicklung
  7. Kooperationsentwicklung
  8. Technologieentwicklung
  9. Evaluation und Fortschreibung
  10. Literatur- und Quellenverzeichnis

1. Vorwort

„Bildung ist die entscheidende Grundlage für Teilhabe an den Chancen des digitalen Wandels. Deshalb hat die nordrhein-westfälische Landesregierung Anfang 2018 die Digitaloffensive Schule NRW initiiert. Ihr Ziel ist, die Potenziale der digitalen Transformation für die Entwicklung von Schule und Unterricht sowie eine zeitgemäße Lernkultur nutzbar zu machen.

Die Förderung von Medienkompetenzen ist eine zentrale Bildungsaufgabe. Sie bilden die Voraussetzung für berufliche und persönliche Teilhabe an der digitalen Gesellschaft. Kinder und Jugendliche müssen zu einem sicheren, reflektierten, verantwortungsvollen und kreativen Umgang mit den Anforderungen der Medienwelt befähigt werden.

Neben der Vermittlung von Medienkompetenzen sind auch eine informatische Grundbildung und die Unterstützung fachlichen Lernens durch die Nutzung der Potenziale digitaler Medien wichtige Elemente zeitgemäßer Bildung in der digitalen Welt. Es geht dabei auch um einen neuen Umgang mit Vielfalt und um Individualisierung sowie lernförderliche Gestaltung von Lernprozessen für alle Schülerinnen und Schüler.

Die Digitalisierung der Schulen in unserem Land und der entsprechende Einsatz pädagogischer Konzepte sollen Schule und Unterricht qualitativ weiter verbessern, Lernerfolge und Motivation erhöhen und allen Schülerinnen und Schülern bestmögliche Bildung und Bildungschancen eröffnen. Darauf ist die Digitaloffensive Schule NRW ausgerichtet.

Basis einer erfolgreichen Medienkompetenzvermittlung sowie die zeitgemäße Nutzung digitaler Medien in der Schule ist die Erstellung eines Medienkonzepts. Der Medienkompetenzrahmen NRW liefert hierzu die Grundlage, denn auf seiner Basis kann jedes Fach einen Beitrag zu einer umfassenden Kompetenzvermittlung leisten. Der Medienkompetenzrahmen NRW und die damit verbundenen Umsetzungshilfen bilden so das zentrale Instrument für die anstehenden Prozesse der Schul- und Unterrichtsentwicklung in Nordrhein-Westfalen.

Yvonne Gebauer MdL
Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Medienberatung NRW, 2019: 4f.)“

Mit der Weiterentwicklung des Medienkonzepts möchten wir den zugehörigen Prozess der Schul- und Unterrichtsentwicklung unserer Schule dokumentieren. Dabei gehen wir von der vorhandenen IT-Grundstruktur und der aktuellen medialen Ausstattung aus.

Das Medienkonzept ist Bestandteil unserer Schulprogramms. Es ist kein starres Konzept, sondern wird ständig überprüft und angepasst. Dabei konzentrieren wir uns einerseits auf die Schul- und Unterrichtsentwicklung im Sinne der Vorgaben des Medienkompetenzrahmen NRW und andererseits auf unsere Ausstattungs- und Fortbildungsbedarfe.

Gemeinsam mit dem Medienkonzept nehmen dabei unsere schulinternen Lehrpläne eine zentrale Rolle ein, damit „das Lernen und Leben mit digitalen Medien zur Selbstverständlichkeit im Unterricht aller Fächer werden kann und alle Fächer ihren spezifischen Beitrag zur Entwicklung der geforderten Kompetenzen beitragen“ (Ministerium für Schule und Bildung, 2018).

Darüber hinaus stellt unser Medienkonzept eine wichtige Basis des gelingenden Prozesses im Rahmen der gemeinsamen Verantwortung für die digitale Bildung in der Zusammenarbeit zwischen der Schule und dem Schulträger dar. Sie „[…] sind wesentliche Grundlage für die Antragstellungen der Schulträger für IT-Investitionen sowohl aus dem Programm „Gute Schule 2020″ als auch aus dem zu erwartenden „DigitalPakt Schule“ der Bundesregierung“ (ebd.).

Unser Medienkonzept bildet die entscheidende Grundlage, um

  • alle Maßnahmen der Medienkompetenzförderung systematisch über alle Fächer hinweg gebündelt in sechs Kompetenzbereichen anzulegen,
  • für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern und Erziehungsberechtigte Transparenz hinsichtlich der Bedeutung einer systematischen Medienkompetenzförderung zu schaffen,
  • schulische und außerschulische Angebote zur Medienkompetenzförderung zu vernetzen,
  • die Medienentwicklungsplanung mit dem Schulträger pädagogisch zu untermauern,
  • Schulentwicklungsprozesse anzustoßen, zu steuern und sichtbar zu machen.

2. Pädagogische Zielsetzungen

Unsere schulische Unterrichtsentwicklung hat das Ziel, Medien nachhaltig in alle Unterrichtsfächer zu integrieren. Um diesen Entwicklungsprozess zielgerichtet voranzutreiben, haben wir uns mit pädagogischen Zielen für das Lernen in einer digitalen Welt und auch mit Zielen für das Lernen im 21. Jahrhundert auseinandergesetzt.

Die vier Dimensionen der Bildung

„Bildungspolitische Diskussionen drehten sich zuletzt meist um die Frage, WIE das Lernen in Schulen organisiert sein soll. Eine zentrale Frage ist dabei in den Hintergrund gerückt: WAS müssen junge Menschen für das 21. Jahrhundert lernen? Die Frage wird umso dringlicher, wenn man sich vergegenwärtigt, welche Aufgaben von Computern übernommen werden, wenn die Schüler*innen von heute 30, 40 oder gar 50 Jahre alt sein werden.

Es mangelt nicht an Vorschlägen für die Ergänzung der Lehrpläne, für neue Schulfächer, für berufliche Qualifikationen oder für übergreifende Kompetenzen. Doch diese einzelnen Bausteine bleiben Stückwerk und wirkungslos, weil die Anforderungen an Schule ohnehin schon überborden. Nur ein integrierter Ansatz verspricht, den umfassenden Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht zu werden und für die Schulen vor Ort praxistauglich und umsetzbar zu sein.“ (Jöran und Konsorten, Agentur für Bildung, 2017)

„’Die vier Dimensionen der Bildung’ bietet erstmals ein klares und praxistaugliches organisatorisches Framework für die Kompetenzen, die wir für dieses Jahrhundert brauchen.“

Andreas Schleicher, Direktor für Bildung bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)

Das Buch „Die vier Dimensionen der Bildung. Was Schülerinnen und Schüler im 21. Jahrhundert lernen müssen“ beschreibt vier Dimensionen. Eine dieser vier Dimensionen, genannt „Skills“, umfasst die 4Ks.

Kreativität

Vorstellungskraft ist wichtiger als Wissen. Denn Wissen ist auf das begrenzt, was wir kennen und verstehen, während Vorstellungskraft die ganze Welt umfasst, mit allem, was wir jemals kennen und verstehen werden.

Albert Einstein

Kreativität wird traditionell als unmittelbar mit künstlerischen Bestrebungen wie Kunst und Musik verknüpft. Auch wenn es historische Grundlagen zu diesen Verbindungen gibt, so ist doch die Gleichsetzung von Kreativität exklusiv mit Kunst irreführend und als „Art Bias“ beschrieben worden.

In jüngster Zeit hat sich gezeigt, dass Kreativität integraler Bestandteil von einem breiten Spektrum an Wissen und Fähigkeiten ist, einschließlich wissenschaftlichem Denken, Entrepreneurship, Design Thinking und Mathematik. Für eine IBM-Studie wurden 2010 mehr als 15.000 CEOs aus 60 Ländern und 33 Branchen befragt. Sie benannten Kreativität als wichtigste Eigenschaft für Leadership, um den Herausforderungen der zunehmenden Komplexität und Unsicherheit in der Welt zu begegnen.88Kreativität ist außerdem eine extrem erfüllende menschliche Aktivität. Mihaly Csikszentmihalyi schreibt: „Die meisten Dinge, die wir für interessant, wichtig und menschlich halten, sind das Ergebnis von Kreativität … Wenn wir in (Kreativität) eingebunden sind, fühlen wir uns lebendiger als im sonstigen Leben.“

Einige Länder haben mit Neuformulierungen von Bildung begonnen, die sich an Kreativität (kreatives Problemlösen, Ideenfindung, Design Thinking usw.) und Innovation ausrichten. 2008 wurden die Curricula für britische Sekundarschulen modernisiert, um den Gedanken der Ideenfindung hervorzuheben. In Pilotprogrammen wird der entsprechende Fortschritt untersucht. Die Europäische Union rief für 2009 das „Europäische Jahr der Kreativität und Innovation“ aus und initiierte Konferenzen und Förderprogramme für wichtige Lehrendenfortbildungen zu problemorientierten und projektbasierten Lernmethoden. China hat massive Bildungsreformen auf den Weg gebracht, um seine traditionell auf Frontalunterricht und Auswendiglernen ausgerichteten Methoden durch stärker problem- / projektbasierte Ansätze zu ersetzen. Japan hat mit der Umsetzung von Bildungs- und Wirtschaftsreformen begonnen, um sein Kreativitätsproblem anzugehen.

Das in der Forschungsliteratur vorherrschende Modell von Kreativität definiert kreative Individuen als solche, die über Fähigkeiten zum divergenten Denken verfügen, einschließlich Ideengenerierung, geistiger Beweglichkeit, Flexibilität und Originalität. Die Zeichnungen in Abbildung 4.2 illustrieren jede dieser Qualitäten in ihrem Bezug auf beispielhafte Antworten in einem Test zur Kreativität bei Schülerinnen und Schülern.

Abbildung 4.2: Qualitäten von Kreativität, Quelle: Jöran Muuß-Merholz und Hannah Birr als Adaption und Übersetzung des englischsprachigen Originals von Peter Nilsson, http://www.senseandsensation.com/2012/03/assessing-creativity.html

Dieses Kreativitätsmodell dient als Grundlage für zahlreiche Übungen und Tests in divergentem Denken, mit denen Kreativität verbessert und gemessen wird. Auch wenn es einige Kontroversen in der Fachliteratur gab, so hat doch eine große Meta-Analyse herausgefunden, dass Aufgaben in divergentem Denken bei Tests kreative Leistungen besser vorhersagen als der Intelligenzquotient, auch wenn beide zu einem gewissen Maß miteinander korrelieren.

Im Großen und Ganzen kann man sagen, dass Kreativitätsförderung das Lernziel Wissenserwerb ergänzt und verstärkt. Lernen, das mit offenen Aufgaben, problembasiert arbeitet, wird bei Schülerinnen und Schülern mit höherer Wahrscheinlichkeit kreatives Denken anregen als klassische Übungen und Aufgaben, zu denen es nur eine richtige Antwort gibt. Es gibt Befunde, dass die Kreativität erhöht wird, wenn Denken mit Humor verbunden wird, da dadurch das Hirn zu Wegen angeregt wird, die nicht zwingend an die Realität gebunden sind. Im Allgemeinen ist Spiel auf einzigartige Weise dazu geeignet, kreatives Denken zu fördern.

Wenn es um das Lehren von Kreativität geht, ist es wichtig, sich daran zu erinnern, dass kreatives Denken auf verschiedenen Ebenen stattfinden kann. Abbildung 4.3 organisiert Aktivitäten nach der Kreativität: von der perfekten Nachahmung (ohne Innovation) bis hin zur schwer fassbaren Idee der vollständigen Originalität (mit einem hohen Maß an Innovation in Form und Inhalt).

Abbildung 4.3: Kreativität im Klassenzimmer, Quelle: Peter Nilsson

Tabelle 4.2 zeigt, wo es im Klassenraum Möglichkeiten für Kreativität auf all den beschriebenen Niveaus gibt.

Grad der KreativitätDefinitionBeispiel aus dem Klassenzimmer
ImitationKreation durch identische Nachahmung. Dabei handelt es sich um eine grundlegende Fähigkeit, die häufig den Ausgangspunkt für kreativere Aufgaben bildet.Lerne einen Ausschnitt aus einem literarischen Werk auswendig und trage ihn laut vor der Klasse vor.
VariationKreation durch Veränderung eines oder mehrerer einzelner Aspekte eines Werks, während der Rest auf gleiche Weise nachgeahmt wird.Schreibe einen Satz aus einem literarischen Werk neu, indem du dieselbe grammatikalische Struktur benutzt, aber Thema und Begriffe austauschst.
KombinationDie Verbindung von zwei oder mehr Werken zu einem neuen Werk.Baue eine Was-passiert-dann- Maschine aus einfachen Maschinen, die Du im Unterricht kennengelernt hast.
TransformationÜbertragung eines bestehenden Werks in ein anderes Medium oder eine andere Darstellung.Verfasse auf Basis deiner Unterrichtsmitschriften eine Zeitleiste aus historischen Ereignissen, unterteilt in je einen politischen, sozialen und ökonomischen Strang.
Eigene originäre SchöpfungErschaffung eines neuen Werks, das nur sehr fern (wenn überhaupt) mit vorherigen Werken verwandt ist.Schreibe eine Kurzgeschichte.

Tabelle 4.2: Beispiele für Kreativität im Klassenzimmer, Quelle: CCR, adaptiert von Peter Nilsson

Auch wenn offene Aufgabenstellungen eine größere Kreativität fordern, sind sie nicht notwendigerweise auch effektiver, wenn es um die Förderung von Kreativität geht. Wenn Schülerinnen und Schüler noch nicht über die notwendigen Fähigkeiten verfügen, können zu offene Aufgaben für sie überfordernd und untauglich sein. Lehrende sollten neue Lernformen mit helfenden Leitplanken versehen und an den angestrebten Lernergebnissen ausrichten. Starke Einschränkungen rund um eine Herausforderung können sogar die Notwendigkeit für noch kreativere Ansätze erhöhen.

Kreativität ist möglicherweise die wichtigste Fähigkeit, die Schülerinnen und Schüler für das 21. Jahrhundert erlernen müssen. Denn sie ist notwendig, um innovative Lösungen für die zahlreichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu entwerfen.

Kritisches Denken

Bildung muss Menschen in die Lage versetzen, Belege zu sichten und abzuwägen, um Wahres von Falschem, Echtes von Unechtem und Tatsachen von Fiktion zu trennen. Die Aufgabe von Bildung ist es also, dass man lernt, gründlich und kritisch zu denken.

Martin Luther King

Der US-amerikanische National Council for Excellence in Critical in Critical Thinking definiert kritisches Denken als den „intellektuell gesteuerten Prozess, Informationen aktiv und kompetent gedanklich in Begriffe zu fassen, anzuwenden, zu analysieren, zu synthetisieren und / oder zu prüfen, die man durch Beobachtung, Erfahrung, Reflexion, Logik oder Kommunikation gewonnen hat, um Überzeugungen und Handlungen danach auszurichten.“

Auch wenn eine große Bandbreite geistiger Aktivitäten dazu gehört, zum Beispiel Problemlösen, Entscheidungsfindung, Recherche, zielgerichtetes und logisches Denken, Systemdenken und Kritik-Üben, so bezieht sich das „Kritische“ in „Kritisches Denken“ im Wesentlichen darauf, Behauptungen zu hinterfragen anstatt sie für bare Münze zu nehmen. Der Historiker William Graham Sumner definiert kritisches Denken als: „die Untersuchung und Prüfung von Aussagen aller Art, die zur Übernahme angeboten werden, um herauszufinden, ob sie der Realität entsprechen oder nicht. Kritikvermögen ist das Ergebnis von Bildung und Erziehung. Es ist eine geistige Gewohnheit und Kraft. Es ist eine wesentliche Voraussetzung für das menschliche Wohlergehen, und Männer und Frauen sollten darin ausgebildet werden. Es ist unsere einzige Versicherung gegen Selbsttäuschung, Betrug, Aberglaube und Trugschlüsse gegenüber uns selbst und unseren irdischen Verhältnissen.“

Kritisches Denken lässt sich in der Bildung bis zu Sokrates zurückverfolgen, der seine Schüler mittels Fragen anregte, ihre Grundannahmen zu verdeutlichen und ihre Behauptungen zu belegen, selbstverständlich erscheinende Gedanken zu überwinden und die Verzerrungen und Argumentationslücken unter der Oberfläche aufzudecken. Heute, mehr als 2400 Jahre danach, ist kritisches Denken immer noch eine wichtige Priorität in der Bildung. Solche Denkgewohnheiten, die kritisches Denken ausmachen, wurden „von denen, die College-Einstiegskurse unterrichten, durchgängig und nachdrücklich als genauso wichtig oder noch wichtiger eingeschätzt als jegliches fachliche Wissen, das in der Schule unterrichtet wurde.“

Und dennoch ist die Fähigkeit zum kritischen Denken – teilweise, weil sie schwierig zu überprüfen ist – zu oft nicht Teil der Lehrpläne, die mit Fakten und Verfahrensweisen überlastet sind. Stattdessen lernen Schülerinnen und Schüler häufig, wie man eine Prüfung absolviert – eine Fähigkeit, die selten jenseits des Bildungssystems gebraucht wird. Auch die Lehrbücher haben ihren Anteil daran, indem sie komplexe Probleme in leicht handhabbare Teile zerlegen, so dass Lernende sie bewältigen können, ohne tiefer gehend kritisches Denken einzusetzen.

Die bekannteste Beschreibung der Komponenten kritischen Denkens stammt aus der Taxonomie von Lernzielen im kognitiven Bereich von Bloom. Seitdem entstanden viele Ansätze, die ähnliche Komponenten anders organisiert oder beschrieben haben. Abbildung 4.5 zeigt einen Vergleich solcher Taxonomien. Alle beschreiben Lernziele in einer progressiven Form vom Zugang zu Wissen als niedrigste Ebene (Abrufen, Erinnern etc.) zu höheren Ebenen von Verständnis und Nutzung (Analyse, Synthese, Prüfung etc.).

Taxonomie von Lernzielen
Bloom (1956)Anderson & Krathwohl (2001)Marzano & Kendall (2006)PISA (2000)
Evaluation Synthese Analyse Anwendung Verstehen WissenKreieren Evaluieren Analysieren Anwenden Verstehen ErinnernKritisches Selbst Metakognition Wissensnutzung Analyse Verstehen AbrufenKommunizieren Konstruieren Evaluieren Integrieren
Steuern
Zugreifen

Tabelle 4.3: Taxonomie von Lernzielen, Quelle: L.M. Greenstein, Assessing Twenty-First Century Skills

Die aktuelle Lernforschung zeigt, dass all diese Ebenen in Lernaktivitäten wirksam miteinander vermischt werden können und nicht annähernd so sequentiell sind, wie Bloom sie ursprünglich gedacht hat.

Kritisches Denken kann im Unterricht in vielen verschiedenen Formen auftreten: von einem Lehrplan, der sich explizit dem Erkennen und dem Einüben der notwendigen Komponenten für kritisches Denken widmet, bis zu Projekten, in denen die Interpretation von Informationen, das Analysieren der Teile und des Ganzen, Analyse und Synthese, die Prüfung von Belegen, die Übernahme verschiedener Perspektiven, das Erkennen von Mustern und das Begreifen von abstrakten Ideen eine Rolle spielen. Die Förderung von kritischem Denken ist oft eng mit der Entwicklung von reflektiven und metakognitiven Kompetenzen verbunden, da beide sich gegenseitig unterstützen und stärken können. Die Hauptherausforderung ist der erfolgreiche Transfer der Fähigkeiten zum kritischen Denken auf Kontexte jenseits dessen, in dem sie gelernt wurden.

Kommunikation

Selbst wenn Kommunikation nur in einigen Berufen den eigentlich Kern ausmacht (zum Beispiel Nachrichtenreporter, Therapeut, öffentliche Redner und Lehrkräfte), verlangen doch alle Berufe regelmäßig verschiedene Formen von Kommunikation (zum Beispiel verhandeln, Anweisungen geben, werben, Beziehungen aufbauen, Konflikte lösen). Tatsächlich wird der explizite Unterricht von Kommunikation in verschiedenen Forschungszusammenhängen von der Vorschule bis zum Medizinstudium erforscht.

Traditionelle Schulaufgaben wie Aufsätze oder Referate sind oft einseitige und daher nicht wirklich interaktive Kommunikation. Dabei ist es oft ohne Belang, ob das angesprochene Publikum (über die Lehrkraft hinaus) die Botschaft überhaupt versteht oder nicht. Dadurch werden möglicherweise die verschiedenen Komponenten kritischen Denkens verfehlt, etwa aktives Zuhören, Klarheit beim Denken und Schreiben und überzeugendes Präsentieren. Aus diesem Grund können kollaborative Aufgaben ein wichtiger Weg sein, um echte Kommunikationsfähigkeiten zu erlernen, zu messen und wichtiges Feedback zu den eigenen Fortschritten zu bekommen (mehr dazu weiter unten im Abschnitt zu Kollaboration).

Eine andere Methode zum Aufbau authentischer Kommunikationsfähigkeiten sind Helfersysteme (peer tutoring), bei denen Schülerinnen und Schüler als Helfende (tutors) für ihre Mitschülerinnen und Mitschüler oder jüngere Schülerinnen und Schüler fungieren. Anderen etwas beizubringen ist nicht nur ein mächtiges Mittel zur Verbesserung der Kommunikationsfähigkeiten, sondern bringt auch unmittelbares Feedback, ob der Mitlernende den Inhalt verstanden hat und damit auch, ob die Kommunikation erfolgreich war. Diese Anforderung, mit einem anderen zu kommunizieren, steigert auch die Anstrengung der helfenden Schülerin oder des helfenden Schülers und mit der Verantwortung verbessert sich auch das Selbstkonzept.

Im heutigen digitalen Zeitalter sind Kommunikationsfähigkeiten sowohl wichtiger als auch vielfältiger geworden. Wissenschaftler haben festgestellt, dass ein Fokus auf Medienkompetenz als Ergänzung zu den traditionellen Lernzielen für Lese- und Schreibkompetenz das Potenzial hat, „(a) das Lernen zu verbessern, wenn die (Ein-)Übung der Kompetenzen einen Bezug zu den Lebenswelten und Wissensarten der Schülerinnen und Schüler haben (b) vielfältigen Lernstilen und den Bedürfnissen von Lernenden mit multikulturellem Hintergrund entgegenzukommen und (c) Kreativität, persönlichen Ausdruck, Teamwork und Qualifikationen für den Arbeitsplatz zu fördern.“ Für den weiteren Verlauf können wir ein Verständnis von Kommunikation in einem breiten und tiefen Sinne beibehalten, als ein Bündel von entscheidenden Fähigkeiten, die für alle Wissensfelder und Kompetenzen gebraucht werden.

Kollaboration

In einer Welt von zunehmender Komplexität trägt die Zusammenarbeit zwischen Menschen mit verschiedenen Fähigkeiten, Hintergründen und Perspektiven einen Teil zu den besten Ansätzen bei, mit denen vielschichtige Probleme gelöst werden. Wenn Zusammenarbeit gut praktiziert wird, kann sie Gruppen dazu in die Lage versetzen, bessere Entscheidungen zu treffen als es jedes einzelne Mitglied für sich könnte, da die Berücksichtigung von verschiedenen Standpunkten möglich ist. Andererseits: Wenn Zusammenarbeit schlecht ausgeführt wird, unterliegt sie dem Groupthink-Phänomen und ist weniger effektiv als individuelle Arbeit. Studien zu den Strukturen des Wissenschaftsbetriebs haben gezeigt, dass es zwar eine Spezialisierung gibt, aber interdisziplinäre Arbeiten oft integraler Bestandteil von wichtigen Fortschritten bei Wissen und Technologie ausmachen.

Einfach gesagt geht es bei Kollaboration darum, dass sich mehrere Personen zusammentun, um auf ein gemeinsames Ziel hin zu arbeiten. Verschiedene Methoden haben sich als wirksam erwiesen, wenn Fähigkeiten zur Zusammenarbeit im Unterricht gelehrt werden sollen:

  1. Das Aufsetzen von Gruppenvereinbarungen und die Verantwortungsübernahme für zugewiesene Aufgaben bilden die Voraussetzungen für Arbeitsteilung und Synergieeffekte.
  2. Durch eine Einführung in richtiges Zuhören kann ein Raum geschaffen werden, in dem Ideen einfach geteilt, angenommen und angewandt werden können.
  3. Eine Einführung in die Kunst, gute Fragen zu stellen – insbesondere offene und das Denken anregende Fragen – unterstützt die Verbreitung von Wissen und einen Fortschritt hin zu besseren Lösungen.
  4. Das Einüben und Vorführen von Verhandlungsgeschick ist für jede hinreichend kollaborative Situation hilfreich. Dazu gehört, dass man geduldig zuhören, Flexibilität zeigen, gemeinsames Einvernehmen formulieren und auch unter Druck klar denken kann.

Kooperatives Lernen kann erwiesenermaßen Lernergebnisse, Freude am Lerngegenstand, Selbstwertgefühl und die Einbeziehung von Vielfalt erhöhen. Es gibt viele verschiedene pädagogische Werkzeuge, die kooperatives Lernen nutzen. Im Rahmen einer Metaanalyse zeigte sich, dass sie effektiver bei der Erreichung von akademischen Leistungen sind als individuelles oder kompetitives Lernen. Schülerinnen und Schüler sind außerdem positiver gegenüber Schule, Schulfächern, Lehrenden und ihren Mitlernenden eingestellt, wenn sie kooperativ lernen. Zusammenarbeit verhält sich synergetisch zu den weiteren hier diskutierten Fähigkeiten, indem es als authentisches Ziel von Kommunikation (vgl. oben) dienen und kritisches Denken und Kreativität fördern kann.“

Angewandtes Lernen

Fähigkeiten repräsentieren, wie wir das nutzen, was wir wissen. Die oben umrissenen 4K-Fähigkeiten sind bei Arbeitgebern stark nachgefragt, für Schülerinnen und Schüler ein Schlüssel zum tiefem Verstehen von Wissen und unentbehrlich, um den Transfer von Gelerntem in neue Umgebungen zu erleichtern. Diese Fähigkeiten sind untrennbar mit inhaltlichem Wissen verbunden, da es wenig überzeugend ist, Fähigkeiten unabhängig von einer inhaltlichen Wissensbasis zu unterrichten – beispielsweise ist es unmöglich, kritisch über nichts nachzudenken.

Das CCR unterstützt uneingeschränkt die Ansicht, dass Wissen und Fähigkeiten gemeinsam in einer sich gegenseitig verstärkenden Positiv- Spirale entwickelt werden. So kann das Wissen, mit dem wir uns in der Schule auseinandersetzen, die Quelle von Kreativität, das Thema von kritischem Denken und Kommunikation sowie der Antrieb von Zusammenarbeit werden. Auf diese Weise können wir uns besser mit den globalen Herausforderungen der Gegenwart, den neuen Anforderungen des zukünftigen Arbeitsmarktes und den zeitlosen Herausforderungen individueller und gesellschaftlicher Erfüllung in einer sich rasch verändernden Welt auseinandersetzen.

Gekürzter Auszug (Kapitel 4, S. 129 – 141) aus dem Buch „Die vier Dimensionen der Bildung. Was Schülerinnen und Schüler im 21. Jahrhundert lernen müssen“, erschienen auf Deutsch im September 2017. Das Buch stammt von Charles Fadel, Maya Bialik und Bernie Trilling, mit einem Vorwort von Andreas Schleicher, übersetzt von Jöran Muuß-Merholz, und ist im ZLL21 e.V. – der Verlag erschienen. Das Buch wird ohne Absicht auf Gewinne via amazon vertrieben: für €5,99 (Taschenbuch) bzw. €0,99 (Kindle).

Die 4K-Skills, Kapitel 4 aus dem Buch „Vier Dimensionen der Bildung“ (PDF)

3. Ausgangslage und Grundlage

3.1 Vorgaben des Ministeriums

3.1.1 Medienkompetenzrahmen NRW

„Das Kompetenzmodell »Kompetenzen in der digitalen Welt« der Kultusministerkonferenz hat neue Anforderungen an schulisches Lernen formuliert. Mit dem im Dezember 2016 verabschiedeten Papier haben sich alle Bundesländer verpflichtet, im Bereich der Bildung in einer mediatisierten Welt einen Schwerpunkt ihrer Arbeit zu setzen. Mit diesem Verständnis von erforderlichen Kompetenzen für das Lernen in der digitalen Welt ist die Grundlage für aktuelle und zukünftige Entwicklungen in den Bundesländern gelegt. Sie bilden auch den Ausgangspunkt für die Neufassung des Medienkompetenzrahmens NRW.“ (Medienberatung NRW 2018: 4)

„Die mit diesem Prozess einhergehenden Anforderungen, die an Lehrpersonen, Eltern und pädagogische Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit im Bildungsbereich gestellt werden, entwickeln sich im Zeitalter des digitalen Wandels stetig weiter. […] Mit der Neufassung des Medienkompetenzrahmens NRW hat Nordrhein-Westfalen sein bewährtes  Instrument  der  systematischen  Vermittlung  von  Medienkompetenz  nun konsequent  auf  nationale  und  internationale  Entwicklungen  abgestimmt.  Die  sechs Kompetenzbereiche mit insgesamt 24 Teilkompetenzen zielen dabei in ihrer Gesamtheit nicht nur auf eine systematische Medienbildung entlang der gesamten Bildungskette. Sie beziehen schulische wie außerschulische Lernorte ein und bilden die Leitli- nie für die anstehende schrittweise Überarbeitung aller Kernlehrpläne für die Unterrichtsfächer.“ (ebd.: 5)

„Der Kompetenzrahmen weist sechs Kompetenzbereiche aus:

Abbildung 1: Übersicht Medienkompetenzrahmen NRW (ebd.: 6)
  1. Bedienen und Anwenden beschreibt die technische Fähigkeit, Medien sinnvoll einzusetzen und ist die Voraussetzung jeder aktiven und passiven Mediennutzung.
  2. Informieren und Recherchieren umfasst die sinnvolle und zielgerichtete Auswahl von Quellen sowie die kritische Bewertung und Nutzung von Informationen.
  3. Kommunizieren und Kooperieren heißt, Regeln für eine sichere und zielgerichtete Kommunikation zu beherrschen und Medien verantwortlich zur Zusammenarbeit zu nutzen.
  4. Produzieren und Präsentieren bedeutet, mediale Gestaltungsmöglichkeiten zu kennen und diese kreativ bei der Planung und Realisierung eines Medienproduktes einzusetzen.
  5. Analysieren und Reflektieren ist doppelt zu verstehen: Einerseits umfasst diese Kompetenz das Wissen um die Vielfalt der Medien, andererseits die kritische Auseinandersetzung mit Medienangeboten und dem eigenen Medienverhalten. Ziel der Reflexion ist es, zu einer selbstbestimmten und selbstregulierten Mediennutzung zu gelangen.
  6. Problemlösen und Modellieren verankert eine informatische Grundbildung als elementaren Bestandteil im Bildungssystem. Neben Strategien zur Problemlösung werden Grundfertigkeiten im Programmieren vermittelt sowie die Einflüsse von Algorithmen und die Auswirkung der Automatisierung von Prozessen in der digitalen Welt reflektiert.“ (ebd.: 7)

„Somit ist der Medienkompetenzrahmen NRW das zentrale Instrument für eine systematische Medienkompetenzvermittlung und enthält Elemente informatischer Grundbildung. Damit bildet er den verbindlichen Orientierungsrahmen für die (Weiter-)Entwicklung des schulischen Medienkonzepts, das alle Schulen in NRW bis spätestens 2021 erstellen sollen. […]Die so entstehenden Medienkonzepte sind Bestandteil des Schulprogramms und liefern die pädagogische Begründung für die Antragstellungen bei den Schulträgern für IT-Investitionen.“ (ebd.: 8)

3.1.2 Schulisches Medienkonzept

In der KMK-Vereinbarung „Bildung in der digitalen Welt“ wird formuliert, dass „das Lernen mit und über digitale Medien und Werkzeuge bereits in den Schulen der Primarstufe beginnen“ soll (Kultusministerkonferenz 2016: 11). „Die Länder beziehen in ihren Lehr- und Bildungsplänen sowie Rahmenplänen, beginnend mit der Primarschule, die Kompetenzen ein, die für eine aktive, selbstbestimmte Teilhabe in einer digitalen Welt erforderlich sind. Dies wird nicht über ein eigenes Curriculum für ein eigenes Fach umgesetzt, sondern wird integrativer Teil der Fachcurricula aller Fächer.“ (ebd.: 11). 

„Die Länder haben sich dabei verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass alle Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2018/2019 in die Grundschule eingeschult werden oder in die Sek I eintreten, bis zum Ende ihrer Pflichtschulzeit die in diesem Rahmen formulierten Kompetenzen erwerben können.“ (Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen 2018a: 1). 

Gemeinsam mit den schulinternen Lehrplänen nimmt dabei das Medienkonzept in der Schule eine zentrale Rolle ein, damit „das Lernen und Leben mit digitalen Medien zur Selbstverständlichkeit im Unterricht aller Fächer werden kann und alle Fächer ihren spezifischen Beitrag zur Entwicklung der geforderten Kompetenzen beitragen“ (ebd.). Darüber hinaus stellt das Medienkonzept eine wichtige Basis des gelingenden Prozesses im Rahmen der gemeinsamen Verantwortung für die digitale Bildung in der Zusammenarbeit zwischen der Schule und dem Schulträger dar.“ (ebd.). 

In der Schulmail vom 26.06.2018 hat das Ministerium für Schule und Bildung mitgeteilt, dass es „um eine gegebenenfalls notwendige Überarbeitung der Medienkonzepte […] bis spätestens zum Schuljahresende 2019/2020“ (ebd.) bittet. 

„Bei der Erstellung und Weiterentwicklung schulischer Medienkonzepte geht es zentral darum, in einem Aushandlungsprozess ein gemeinsames Verständnis über die eigenen schulischen Zielsetzungen zu schaffen. Dieser Aushandlungsprozess und die Vereinbarung von Zielsetzungen bilden die Grundlage für erfolgreiche Schulentwicklungsprozesse und damit für Qualitätssicherung und -entwicklung. Wenn sowohl fachliche als vor allem auch überfachliche Zielsetzungen verankert werden sollen, ist ein zwi-schen den Fächern bzw. Fachgruppen abgestimmtes Konzept wichtig.“ (Eickelmann 2017: 51) 

Die Zielsetzung dabei ist, die Teilkompetenzen des Medienkompetenzrah-mens NRW in den schulinternen Lehrplänen so auszuweisen, dass aus ihnen methodisch-didaktische Vereinbarungen zur Unterrichtsgestaltung hervorgehen. Die Bedeutung schulinterner Lehrpläne wird im Online-Unterstützungsportal zum Referenzrahmen Schulqualität wie folgt beschrieben: „(Standort)spezifische Lehrpläne konkretisieren die pädagogisch-didaktisch weitgehend offen gehaltenen Landesvorgaben und werden somit zu einem Bindeglied zur Unterrichtspraxis mit ihren schülerspezifischen, sozialen und regionalen Bedingungen vor Ort.“ (Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule 2017, Erläuterungen zum Kriterium 2.1.3) Die Abteilung 4 der Bezirksregierung Münster hat in der Broschüre »Erstellung schulinterner Lehrpläne – Handreichung für Schulen« (vgl.: Abteilung 4 der Bezirksregierung Münster 2018) die Standards für schulinternen Lehrpläne dokumentiert und die entsprechenden Unterstützungssysteme abgebildet. 

3.1.3 Schulprogramm

Ausgehend von der Funktion des Medienkonzeptes ist seine (Weiter-)Entwicklung Teil der als systematischer Prozess anzulegenden Schul- und Unterrichtsentwicklung, die als Einheit von systematisch aufeinander bezogener Unterrichts-, Organisations- und Personalentwicklung zu sehen ist.

Im Schulprogramm formuliert die Schule Entwicklungsvorhaben, an denen zielgerichtet gearbeitet wird. Es „enthält als Grundbestandteile eine Schuldarstellung (Elemente sind z. B. Leitbild einer Schule, pädagogische Grundorientierungen und Erziehungsauftrag, Bericht über die bisherige Entwicklungsarbeit) und eine Planung der Schulentwicklung (mit den Elementen Entwicklungsziele, Arbeitsplan, Fort-bildungsplanung, Planungen zur Evaluation). Dabei sind die Felder Unterricht und Erziehungsarbeit unter Einbeziehung des Prinzips der umfassenden Förderung aller Schülerinnen und Schüler in besonderer Weise zu berücksichtigen. Die Schulen schreiben das Schulprogramm regelmäßig fort und überprüfen in regelmäßigen Abständen die Wirksamkeit des Schulprogramms sowie den Erfolg ihrer Arbeit.“ (Ministerium für Schule und Weiterbildung 2005). 

3.2 Datenschutz und Datensicherheit

Mit der gestiegenen Bedeutung des Lernens in der digitalen Welt geraten auch Datenschutzfragen zunehmend in den Fokus. Informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht. Der Schutz von personenbezogenen Daten spielt deshalb in allen Bereichen des Schullebens eine Rolle, im Unterricht sowie in der Schulverwaltung. 

Für Schulen ergibt sich die Aufgabe, Kinder und Jugendliche für einen selbstbestimmten, verantwortungsvollen Umgang mit ihren persönlichen Daten zu sensibilisieren und im Rahmen ihres Bildungsauftrages auf der Grundlage des Medienkompetenzrahmens NRW die entsprechenden Kompetenzen zu vermitteln. Die folgenden Teilkompetenzen des Medienkompetenzrahmens NRW haben einen konkreten Bezug zu dieser Thematik. 

KOMPETENZBEREICH  Teilkompetenz 
1. BEDIENEN UND ANWENDEN  1.3 Datenorganisation  1.4 Datenschutz und Informationssicherheit 
2. INFORMIEREN UND RECHERCHIEREN  2.4 Informationskritik 
3. KOMMUNIZIEREN UND KOOPERIEREN  3.4 Cybergewalt und Cyberkriminalität 
4. PRODUZIEREN UND PRÄSENTIEREN  4.4 Rechtliche Grundlagen 
5. ANALYSIEREN UND REFLEKTIEREN  5.4 Selbstregulierte Mediennutzung 
6. PROBLEMLÖSEN UND MODELLIEREN  6.4 Bedeutung von Algorithmen 

Gleichzeitig müssen die Daten von Lernenden und Lehrkräften in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben u. a. aus 

  • dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1983, BVerfGE 65.1, 
  • dem Art. 4 Abs. 2 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen,
  • dem Schulgesetz NRW (insbesondere §§120 bis 122), 
  • der Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I) des Landes NRW, 
  • der Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten der Lehrerinnen und Lehrer (VO-DV II) des Landes NRW, 
  • der Dienstanweisung für die automatisierte Verarbeitung von personenbezoge-nen Daten in der Schule (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 19.01.2018 – 222-2.06.08.03.01-17491), 
  • dem Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) und 
  • der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU 

verarbeitet werden.

In den Prozessen der mit der Erstellung des Medienkonzeptes verbundenen Schulentwicklung müssen die Fragen des Datenschutzes durchgängig mit bedacht und gestaltet werden. Dies gilt beispielsweise bei 

  • der Schaffung der IT-Grundstruktur, insbesondere der Einrichtung eines flächendeckenden WLAN und der damit verbundenen Architektur der zentralen IT- und Netzwerkdienste, 
  • der Einbindung von mobilen Endgeräten der Schülerinnen und Schüler, 
  • der Gestaltung der schulinternen Regeln und Nutzungsvereinbarungen im Umgang mit digitalen Medien, 
  • der Einrichtung digitaler pädagogischer Dienste sowie 
  • der Planung von Qualifizierungsmaßnahmen für die Lehrkräfte. 

„Mit Landesrecht ist entsprechend festgelegt, dass für Schulen in kommunaler und staatlicher Trägerschaft vom Schulamt jeweils für alle Schulen im Schulamtsbezirk zuständige Datenschutzbeauftragte bestellt werden.“ (Allhoff und Morbach 2019: 18) Diese können beratend in die Entwicklungsprozesse einbezogen werden. Eine Liste mit den zuständigen Datenschutzbeauftragten findet sich auf den Internetseiten der Medienberatung NRW (Medienberatung NRW 2019b). Weitergehende Informationen zu diesem Themenfeld gibt die von der Medienberatung NRW herausgegebene Broschüre „Datenschutz an Schulen in NRW“ (Allhoff und Morbach 2019). 

3.3 Kriterien zur Beschreibung des Standes der Medienkonzeptentwicklung

Dieses Medienkonzept dokumentiert in fünf Dimensionen den Stand der Medienkompetenzentwicklung in unserer Schule.

(Eickelmann und Gerick 2017)

Wir orientieren uns dabei an Kriterien zur Beschreibung des Standes der Medienkonzeptentwicklung der Bezirksregierung Münster.

4. Unterrichtsentwicklung

4.1 Fächerübergreifende didaktisch-pädagogische Grundsätze

Unser Ziel ist, dass das Lernen mit und über Medien zur Selbstverständlichkeit im Unterricht wird.

Durch die Integration des Medienkompetenzrahmens NRW in unsere schulinternen Lehrpläne wird eine systematische, fächerübergreifende Vermittlung von Medienkompetenzen ermöglicht.

Wir möchten alle Teilkompentenzen spiralcurricular auf unterschiedliche Fächer verteilen und dazu auch schulinterne und -externe Projekte planen. Wir achten darauf, dass eine Teilkompetenz immer in mehreren Fächern und Jahrgangsstufen berücksichtigt wird, damit eine langfristig wirksame und sich stetig vertiefende Medienkompetenzentwicklung entsteht.

Neben dem Medienkompetenzrahmen NRW orientieren wir uns als Grundschule am Medienpass NRW einem Angebot, mit dem die Landesregierung NRW, die Landesanstalt für Medien NRW und Medienberatung NRW Erziehende und Lehrkräfte bei der Vermittlung von Medienkompetenz unterstützt.

Wir können den Kompetenzerwerb bereits mit bestehenden Unterrichtseinheiten verknüpfen. Es hat manchmal ausgereicht einzelne Schwerpunkte zu verschieben oder zu ergänzen.

Der Medienkompetenzrahmen NRW

  • gibt die Leitlinie für die anstehende und schrittweise Überarbeitung aller Kernlehrpläne vor, durch die die Kompetenzen des Medienkompetenzrahmens NRW dann in allen Fächern und Schulstufen verbindlich festgeschrieben sind.
  • leistet Orientierung bei der (Weiter-)Entwicklung schulinterner Lehrpläne.
  • ist verbindlicher Orientierungsrahmen für die Weiterentwicklung des schulischen Medienkonzepts.
  • bietet Orientierung bei der Entwicklung von Ausbildungskonzepten in der Lehreraus- und -fortbildung an Hochschulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung.

4.2 Vereinbarungen und Maßnahmenplanung zur Verortung der Kompetenzen des Medienkompetenzrahmens in den schulischen Lehrplänen

  • Durch regelmäßiges Thematisieren in Lehrer- und Fachkonferenzen, durch praktisches Tun und Veranschaulichen mit Hilfe von Unterrichtsbeispielen und des Medienpasses. In unserer Schulcloud ist den Kolleginnen jederzeit der Zugriff auf den Medienkompetenzrahmen und auf weitere Infos dazu möglich. Eine schulinterne Lehrerfortbildung hat im September 2019 zum Thema Medienpass/Medienkompetenzrahmen/Medienkonzept stattgefunden. Eine weitere SchiLf ist im kommenden Schuljahr geplant.
  • Wir haben einige Teilkompetenzen bereits verbindlich einzelnen Fächern/Jahrgängen zugeordnet. Die Zuordnung ist in den Fächern Deutsch, Sport und Religion erfolgt, die anderen Fächer folgen.
  • Auf der nächsten Lehrerkonferenz am 3. März werden Unterrichtsbeispiele aus den Fächern Sport, Gesellschaftslehre und Chemie vorgestellt. Diese Unterrichtsbeispiele werden auch auf der Plattform für Gesamt-, Gemeinschafts- und Sekundarschulen des Kreises Coesfeld veröffentlicht werde. Die Unterrichtsbeispiele werden verbindlich in den schuleigenen Lehrplänen verankert.
  • Beteiligt sind alle Lehrerinnen und Lehrer in ihren Fachkonferenzen. Dort werden Unterrichtsbeispiele entwickelt, vorgestellt, erprobt und verschriftlicht. Die Koordination erfolgt durch die Fachkonferenzvorsitzenden und die Schulleitung. 

4.3 MKR-Übersichtsmatrix mit der fachbezogenen Zuordnung der Kompetenzen des Medienkompetenzrahmens

Das folgende Raster zeigt eine erste Zuordnung der Fächer. Wir haben hier nur Beispiele aufgenommen, die sich im Unterricht bewährt haben und die eine Verbindlichkeit erhalten haben durch Integration in unsere schulinternen Lehrpläne. In allen Beispielen werden methodisch-didaktische Vereinbarungen zur Unterrichtsgestaltung deutlich.

1. Bedienen und Anwenden – Ich weiß, wie man Medien nutzt.

1.1 Medienausstattung – Ich kenne verschiedene digitale Geräte und weiß, wie ich sie anwende.
1.2 Digitale Werkzeuge – Ich kann die Apps und Programme der Geräte bedienen.
1.3 Datenorganisation – Ich kann Dateien sichern speichern und wiederfinden.
1.4 Datenschutz und Informationssicherheit – Meine persönlichen Daten gehören mir! Ich schütze mich, indem ich diese nicht unüberlegt im Netz eingebe.
  • Beispiele werden noch erarbeitet

2. Informieren und Recherchieren – Ich finde, was ich will.

2.1 Informationsrecherche – Ich kenne Suchmaschinen und weiß, was ich dort eingebe.
2.2 Informationsauswertung – Ich kann aus vielen Suchergebnissen die passenden wählen.
2.3 Informationsbewertung – Ich kann zwischen Werbung und Information unterscheiden.
  • Beispiele werden noch erarbeitet
2.4 Informationskritik – Ich weiß, wann und wo ich mir Hilfe hole, wenn mir etwas im Internet Angst macht.
  • Beispiele werden noch erarbeitet

3. Kommunizieren und Kooperieren – Ich trete in Kontakt mit anderen.

3.1 Kommunikation- und Kooperationsprozesse – Ich kann digitale Geräte nutzen, um mich mit anderen auszutauschen.
  • Beispiele werden noch erarbeitet
3.2 Kommunikations- und Kooperationsregeln – Ich verhalte mich anderen gegenüber so, wie auch ich behandelt werden will.
  • Beispiele werden noch erarbeitet
3.3 Kommunikation und Kooperation in der Gesellschaft – Ich kenne geeignete Seiten, auf denen ich als Kind meine Meinung äußern kann.
  • Beispiele werden noch erarbeitet
3.4 Cybergewalt und -kriminalität – Ich weiß, wie ich mich bei Gewalt, Beleidigungen und Drohungen im Internet verhalte.
  • Beispiele werden noch erarbeitet

4. Produzieren und Präsentieren – Ich gestalte mit digitalen Geräten

4.1 Medienproduktion und Präsentation – Ich habe digitale Medienprodukte gestaltet.
4.2 Gestaltungsmittel – Ich weiß, wie ich mit Bildern, Schriftarten und Tönen bestimmte Wirkungen erziele.
4.3 Quellendokumentation – Wenn ich Bilder oder Texte für meine Arbeit verwende, schreibe ich dazu, woher diese stammen.
4.4 Rechtliche Grundlagen – Ich veröffentliche nicht ohne Erlaubnis Bilder oder Informationen von anderen.

5. Analysieren und Reflektieren – Ich denke über meine Mediennutzung nach.

5.1 Medienanalyse – Ich kenne die Vielfalt der Medien in unserer Gesellschaft und deren Entwicklung.
  • Beispiele werden noch erarbeitet
5.2 Meinungsbildung – Ich kenne Beispiele dafür, dass Medien meine Meinung beeinflussen.
  • Beispiele werden noch erarbeitet
5.3 Identitätsbildung – Ich weiß, wie z.B. Computerspiele und Soziale Medien auf mich wirken können.
  • Beispiele werden noch erarbeitet
5.4 Selbstregulierte Mediennutzung – Ich kenne Möglichkeiten, die Häufigkeit und die Art meiner Mediennutzung zu kontrollieren.
  • Beispiele werden noch erarbeitet

6. Problemlösen und Modellieren – Ich lerne programmieren.

6.1 Prinzipien der digitalen Welt – Ich weiß, dass ein Algorithmus ein Befehl ist. Dadurch funktionieren Geräte und Computer.
  • Beispiele werden noch erarbeitet
6.2 Algorithmen erkennen – Ich kenne Beispiele für Algorithmen auch in meinem Alltag.
  • Beispiele werden noch erarbeitet
6.3 Modellieren und Programmieren – Ich habe schon selbst programmiert.
  • Beispiele werden noch erarbeitet
6.4 Bedeutung von Algorithmen – Ich kenne Beispiele dafür, wie digitale Geräte und Computer mein Leben beeinflussen.
  • Beispiele werden noch erarbeitet

Wir haben mit allen Schulen des längeren gemeinsamen Lernens im Kreis Coesfeld vereinbart, dass wir gemeinsam weitere Unterrichtsbeispiele entwickeln, soweit es unsere aktuelle Ausstattung zulässt. Alle neuen Beispiele veröffentlichen wir auf der Online-Plattform für Gesamt-, Gemeinschafts- und Sekundarschulen im Kreis Coesfeld.

Zwei Beispiele sollen pro Schuljahr entwickelt werden (in den Fachkonferenzen, Vorstellung und Evaluation in Lehrerkonferenzen, Durchführung durch die Kolleginnen und Kollegen). Die Medienbeauftragte hält den Überblick darüber, dass alle Bereiche abgedeckt werden und führt die Ergebnisse systematisch zusammen.

Wir nutzen die Unterstützung durch die Medienberater, durch die Fachmoderatoren des Kompetenzteams im Kreis Coesfeld und durch andere außerschulische Experten.

Dadurch ist und wird auch unser zukünftiger medialer Ausstattungsbedarf pädagogisch begründet.

5. Organisationsentwicklung

Die Medienkonzeptentwicklung als Teil des Schulentwicklungsprozesses und der Schulprogrammarbeit macht eine angemessene Organisationsentwicklung im System Schule notwendig. Prozesse auf der Organisationsebene sollten so gesteuert werden, dass möglichst alle Lehrkräfte mitgenommen werden, in jedem Fall aber alle Schülerinnen und Schüler erreicht werden (vgl. Eickelmann und Gerick 2017:70). Entscheidend für den Erfolg ist die Unterstützung durch die Schulleitung sowie die klare Ausweisung von Zielsetzungen für die einzelne Schule sind entscheidende Erfolgsfaktoren (vgl. ebd.:71).

Die Steuerung und Koordination der Medienkonzeptentwicklung wird gesteuert durch Schulleitung, Medienbeauftragte und Fachkonferenzvorsitzende. Und wird durch die Mitarbeit und den Austausch aller Kolleginnen getragen.

Konkrete Maßnahmen: Treffen und Austausch in LK, Fachschafts- und Jahrgangsstufentreffen, Entwicklung und Umsetzung im eigenen Unterricht.

Auch im Ganztagsbereich werden Neue Medien eingesetzt. Beispiel: Lego Mindstorm in der Roboter-AG.

Die Rahmenbedingungen für den Umgang mit der Ausstattung werden in diesem Schuljahr erarbeitet. Regeln für den Umgang und die Nutzung des Internets werden im zweiten Schulhalbjahr entwickelt. 

Unsere Projektplanung im Überblick: siehe Anhang

Wir haben vereinbart, eine Zwischenevaluation zum Ende des Schuljahres 2019/20 durch Bericht und Austausch in einer Lehrerkonferenz durchzuführen. Eine weitere Evaluation ist zum Februar 2021 geplant.

6. Personalentwicklung

Bedarfsgerechte Fortbildung im Bereich „Technische Qualifizierung“

  • Erste Einweisungen sind in den letzten zwei Schuljahren regelmäßig erfolgt im Rahmen von Fortbildungen bzw. im kollegialen Austausch. Eine Fortbildung fand auch mit dem Medienzentrum des Kreises Coesfeld statt. Für speziellere Fragen steht die Medienbeauftragte der Schule zur Verfügung.
  • Vier mal im Jahr werden Workshops auf den sogenannten Flex-Konferenzen angeboten werden.
  • Für die Schulung im First-Level-Support sind weitere individuelle Fortbildungen im Rahmen der Arbeit mit Apple-Geräten notwendig.

Pädagogische Qualifizierung

  • Die Schulleitung hat bereits an zwei Schulleitungstagungen mit Workshops und Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen. Je nach Bedarf werden die Schulleitungsmitglieder an weiteren Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. 
  • Der Medienkoordinator wird eine Fortbildung zu iServ besuchen. 
  • Erste Einweisungen sind in den letzten zwei Schuljahren regelmäßig erfolgt im Rahmen von kurzen Fortbildungen bzw. regelmäßigen Mediensprechstunden und finden weiterhin zu Beginn des Schuljahres statt. Die Fachkonferenzen tagen regelmäßig, erarbeiten und evaluieren das Medienkonzept. Eine Fortbildung fand im Oktober 2019 mit dem Medienzentrum des Kreises Coesfeld statt. Weitere Fortbildungen sind angedacht und werden zurzeit geplant. 
  • Bisher gibt es noch keine Qualifizierung für die Beschäftigten im Ganztag.

Die Medienbeauftragte wird zurzeit im Rahmen von Ermäßigungsstunden entlastet, der Medienkonzeptkoordinator ist für diese Aufgabe befördert worden. Eine Aufgabenverteilung wurde abgesprochen und verschriftlicht.

7. Kooperationsentwicklung

Die aktuelle Kooperation lässt sich als sehr gut und konstruktiv beschreiben. Es finden regelmäßige Austauschtreffen (ca. zweimal jährlich) mit dem Schulträger statt. Ein Hilfesystem ist abgesprochen und installiert.

Die Ausstattungsplanung wurde in mehreren Gesprächen abgestimmt. Diese Gespräche werden fortgesetzt.

Ein Ticketsystem zur qualifizieren Fehlermeldung und dem sich daran anschließenden Support ist installiert. Kolleginnen und Kollegen geben nach erster Sichtung und Prüfung Fehlermeldungen mittels Email an die IT-Beauftragten der Stadt weiter und sind in engem Austausch.

Auch der Bereich der Administration ist klar abgesprochen.

Wir tauschen uns mit der Grundschule in Billerbeck und mit der Anne-Frank-Gesamtschule Havixbeck-Billerbeck aus. Geplant ist ein Austausch mit der Sekundarschule in Lüdinghausen.

Wir kooperieren mit dem Medienzentrum Kreis Coesfeld.

8. Technologieentwicklung

„Das „Lernen im digitalen Wandel“ stellt derzeit im Zusammenspiel von Schulen und Schulträgern die zentrale Herausforderung dar. Von schulischer Seite gilt es, die Thematik pädagogisch in Medienkonzepte zu verankern und zu verstetigen.

Den Schulträgern kommt die Verantwortung für die Ausstattung der Schulen zu, die in Form von Medienentwicklungsplänen festgeschrieben für Verlässlichkeit sorgen soll. Dabei gelingt die Bewältigung dieser beiden, miteinander verbundenen Aufgaben nur im engen Zusammenspiel.

[…] Es ist deutlich geworden, dass es viele gemeinsame Fragen und Klärungsbedarfe vor Ort gibt. Gleichzeitig bieten sich gute Möglichkeiten der gemeinde- und schulübergreifenden Zusammenarbeit.

Um die Zielsetzung zu erreichen, möglichst optimale Voraussetzungen für das digitale Lernen zu schaffen, scheint es sinnvoll zu sein, den Weg dorthin gemeinsam zu beschreiten. Ein abgestimmtes Vorgehen von Schulen und Schulträgern und zwischen den Kommunen kann dabei helfen, die Herausforderungen, die mit dem digitalen Wandel im Bildungssystem verbunden sind, besser und einfacher zu bewältigen.

Das vorliegende Papier versteht sich als wichtiger Orientierungsrahmen, der die örtlichen Entscheidungen für das Lernen im digitalen Wandel forcieren und die noch bestehenden Unsicherheiten abbauen soll.“ (Lernen im digitalen Wandel – Schulisch kommunale Praxis im Kreis Coesfeld, 2018: 2f.)

„Die Strategie der Kultusministerkonferenz zur „Bildung in der digitalen Welt“, diegemeinsame Erklärung „Schule in der digitalen Welt“, das Konzept der Bezirksregierung Münster „Gestaltung der schulischen Bildung in einer digitalten Gesellschaft“ und die Digitaloffensive Schule NRW des Ministeriums für Schule und Bildung NRW bilden den verbindlichen Orientierungsrahmen für das Lernen im digitalen Wandel.

Die schulisch-kommunale Praxis im Kreis Coesfeld konzentriert sich auf die Umsetzungvon zwei parallel laufenden Prozessen:

Aufgabe der Schulträger ist die Schaffung einer IT-Grundstruktur. Entsprechende Bundes- und Förderprogramme wurden vom Land aufgelegt. Diese Grundstrukturen können ohne ausdifferenziertes Medienkonzept der Schulen geschaffen werden. Dazu gehören die Anbindung der Schule an das Glasfasernetz, eine aktuelle Netzwerkverkabelung und W-LAN in allen Unterrichtsräumen sowie die Bereitstellung einer Supportstruktur und Finanzplanung für Unterhalt und Wiederbeschaffung.

Aufgabe der Schule ist die Erstellung eines f.cherübergreifend Medienkonzeptesauf der Grundlage des Medienkompetenzrahmens NRW. Die Medienkonzepte der Schulen sollen bis Ende des Schuljahres 2019/20 fertiggestellt sein. Der entsprechende Rechtsrahmen wird zur Zeit vom Ministerium für Schule und Bildung erstellt. Der Medienkompetenzrahmen NRW ist das zentrale Element für eine systematische Medienkompetenzvermittlung in Schulen. Aufgabe der Schulen ist es dabei Unterrichts- und Personalstrukturen vor dem Hintergrund der digitalen Bildung weiterzuentwickeln.

Auf der Basis des Medienkonzeptes entstehen Anforderungen an eine lernförderliche IT-Ausstattung für die Schulen im Kreis Coesfeld. Die Bereitstellung einer passenden Hard- und Softwareausstattung ist eine wichtige Voraussetzung für das pädagogische Gelingen des Medienkonzeptes.

Hier gelten folgende Empfehlungen:

  • Präsentationsmedien und -technik sind für Schulen ein unabdingbaresGrundwerkzeug. Aufgrund der technischen und preislichen Entwicklung bieten sich hier passive Großbildschirme (Displays) an. Vorteil: Die Interaktivität geht über in Schülerhand.
  • Digitale Endgeräte: Jedes Lernen mit digitalen Inhalten benötigt digitale Endgeräte für die Hand der Schülerinnen und Schüler. Das iPad als mobiles Endgerät ist besonders für pädagogische Anwendungen geeignet. Die leichte Administrierbarkeit, die lange Verfügbarkeit des Betriebssystems und die Vielfalt der verfügbaren Software sprechen für die Nutzung von iPads im Unterricht.
  • Es sind Synergieeffekte zu erwarten, wenn die Schulträger zentral und einheitlich ausstatten sowie im Bereich Wartung/Support/Betrieb zusammenarbeiten.

Die kommunale Medienentwicklungsplanung hat für die Schulträger im Kreis Coesfeld einen hohen Stellenwert. Die Medienentwicklungsplanung schafft Arbeits- und Kooperationsstrukturen, um die Prozesse der Fortschreibung der schulischen Medienkonzepte und der Schaffung von IT-Grundstrukturen bzw. der lernförderlichen IT-Ausstattung auf Schulträgerebene abzustimmen.

Die Medienberater stehen bei den beschriebenen Prozessen als Berater zur Verfügung und bieten zusammen mit dem Kompetenzteam nachhaltige Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer an.

Die schulisch-kommunale Zusammenarbeit ist ein Erfolgsgarant für das Lernenim digitalen Wandel im Kreis Coesfeld.“ (Lernen im digitalen Wandel – Schulisch kommunale Praxis im Kreis Coesfeld, 2018: 4f.)

Ausstattungsplan und technisch pädagogisches Einsatzkonzept

  • Prioritätenwünsche der Anschaffungsliste

1. Bestandsaufnahme und benötigte Ausstattung der IT-Grundstruktur der Schule (Fördergegenstand 2.1)

Internetanschluss – Breitbandversorgung

  • Ist-Stand
    • Ein Glasfaseranschluss ist vorhanden und bis Mitte 2020 scharfgeschalten.
    • Zudem gibt es eine direkte Fiber Verbindung zwischen Schulgebäude(n) und Rathaus.
    • Über den heutigen Unitymedia Anschluss stehen 120 Mbit Download und 6Mbit Upload Raten zur Verfügung. Wird abgelöst durch den Zentralen Zugangspunkt im Rathaus mit mind. 1000 Mbit Synchron.
    • Aktuell gibt es noch einen Telekom Anschluss für die Verwaltung für Internet und Telefonie der Verwaltung mit 50Mbit Upload und 10Mb Upload. Wird durch den 300 Mbit Glasfaseranschluss abgelöst.
  • Maßnahme
    • Zentralen Zugangspunkt im Rathaus mit mind. 1000 Mbit Synchron
    • Aktuellen Telekom@School Anschluss ablösen durch 300 Mbit Glasfaseranschluss – an beiden Standorten.

Digitale Vernetzung

  • Ist-Stand
    • Art der Netzwerkverkabelung: Die Inhouseverkabelung ist Gigabitfähig, CAT 6, teilweise 100 Mbit Verfügbarkeit.
    • In allen pädagogisch genutzten Räumen sind ausreichend Steckdosen vorhanden
    • Alle pädagogisch genutzten Räume sind mit je zwei Netzwerksteckdosen ausgestattet.
  • Maßnahme
    • Flächendeckender Einsatz von gigabit-fähigen Netzwerkkomponenten

Schulisches WLAN

  • Ist-Stand
    • Die Schule hat flächendeckendes WLAN für alle Räume.
    • Betriebssystemunabhängig ist ein Zugang des WLANs möglich.
    • APs verbunden über Controller, um MESH zu nutzen. Es sind vers. SSIDs mit VLANs vorhanden. Die nötige Sicherheit wird per Zertifikat erreicht.
  • Ausstattungsbedarf und Maßnahme
    • Aktualisierung der WLAN-Komponenten auf den aktuellen technischen Standard 802.11b/g/n/ac mit PoE., um eine bessere Verfügbarkeit sicherzustellen. Zudem erreichen wir damit eine Vereinfachung des Zugangs, eine Verringerung des Verwaltungs-, Wartungs-, und Konfigurationsaufwandes.

Zentrale IT- und Netzwerkdienste für das schulische WLAN

  • Ist-Stand
    • Aktives Netzwerkmanagement durch die IT aus dem Rathaus
    • Netzwerk wird von der IT der Stadt Billerbeck aus der Ferne administriert und gewartet.
    • Windows Server 2012 R2 (Verwaltung) 2008 R2 (Schülerteil)
    • keine Backup-Lösung
    • Lizenzen: Windows XP, 7, 8, Server 2008 R2, Server 2012 R2, iOS,
    • Verteilung auf den Windows PCs und Servern manuel, bei iOS zentral über Zuludesk.
    • Weitere Lizenzen: Untis 2020, Office Paket, Arduino-Software
  • Ausstattungsbedarf
    • mit Anbindung der Glasfaser an das Rathaus Einführung einer zuverlässigen Backup-Lösung
    • Installation und Einrichtung eines iServ-Schulservers als Lösung für das
    • Aktualisierung der Betriebssysteme auf aktuelle Standards

Anzeige- und Interaktionsgeräte

  • Ist-Stand
    • Alle pädagogisch genutzten Räume verfügen über Präsentationsgeräte
    • Alle Klassenräume besitzen einen festmontierten Beamer, davon sind 6 veraltet
    • 2 mobile Beamer
    • 2 x AppleTV
  • Ausstattungsbedarf
    • Ersatzbeschaffung: 6 mal Beamer
    • 18 x AppleTV als Ergänzung zu den festmontierten Beamern
    • Lautsprecher in allen pädagogisch genutzten Räumen
    • Ergänzung der Präsentationsgeräte durch Set bestehend aus iPad, Stift und Halterung (z.B. Belkin-Stage) damit eine interaktive Nutzung möglich wird (20mal insgesamt)
  • Pädagogische Begründung
    • Mit den gewählten Anzeige- und Interaktionsgeräten ermöglichen wir Interaktivität in Schülerhand – das entspricht unseren pädagogischen und didaktischen Entscheidungen
    • Unsere Unterrichtsbeispiele zum Medienkompetenzrahmen NRW, die wir in schulinternen Lehrplänen systematisch verankert haben, zeigen die Notwendigkeit
    • Wir setzen auf eine Lösung mit hoher Akzeptanz bei vielen Schulen im Kreis Coesfeld. Es ist also keine Insellösung
    • Die Standardisierung im Bereich der Anzeige- und Interaktionsgeräte ermöglicht eine effiziente Wartungs- und Supportstruktur durch die IT der Stadt Billerbeck
    • Im Orientierungsrahmen zwischen Schulträgern und Schulen wird diese Lösung empfohlen

2. Bestandsaufnahme und benötigte Ausstattung der Digitalen Arbeitsgeräte der Schule (Fördergegenstand 2.2)

  • Ist-Stand
    • Digitale Arbeitsgeräte für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung sind nicht vorhanden
    • Digitale Arbeitsgeräte für die berufsbezogene Bildung sind nicht vorhanden
    • Digitale Arbeitsgeräte als Bestandteil schulgebundener Lehrerarbeitsplätze: 20 PCs, veraltet
    • Digitale schulgebundene Arbeitsgeräte für Schüler: 73 PCs, davon 55 veraltet, in drei Computerräumen
    • Weitere Digitale Arbeitsgeräte: 13 Drucker, veraltet
  • Ausstattungsbedarf:
    • Neuausstattung der drei Computerräume und der Lehrerarbeitsräume (55 PCs für Schüler, 20 PCs für Lehrer)
    • 13 Drucker, airprintfähig
    • 3D-Drucker
  • Pädagogische Begründung:
    • Die lernförderliche IT-Ausstattung baut auf der IT-Grundausstattung auf und basiert auf unseren pädagogischen Entscheidungen, Konzepten, Unterrichtsbeispielen und schulinternen Lehrplänen
    • technische Einweisung und pädagogische Qualifizierung für das gesamte Kollegium wird durch den gemeinsamen Standard effizienter und lässt sich schneller umsetzen
    • hohe Akzeptanz im Kollegium

3. Bestandsaufnahme und benötigte Ausstattung der Schulgebundenen mobilen Endgeräte (Fördergegenstand 2.3)

Schulgebundene mobile Endgeräte

  • Ist-Stand
    • 30 Schüler-Notebooks, davon sind 25 veraltet, Lagerung in Laptopwagen
    • 5 Lehrer-Notebooks, veraltet
    • 25 iPads inklusive Schutzhülle, gelagert in mobilen Koffern
  • Software, siehe App-Liste
  • Ausstattungsbedarf:
    • Ersatzbeschaffung von insgesamt 30 Notebooks
    • Erweiterung der iPad-Ausstattung in 15er-Schritten bis hin zu einer 1:1 Ausstattung in Schülerhand
    • Bedarf aktuell: 30 iPads für SchülerInnen mit erhöhtem Förderbedarf
  • Pädagogische Begründung:
    • Die lernförderliche IT-Ausstattung baut auf der IT-Grundausstattung auf und basiert auf unseren pädagogischen Entscheidungen, Konzepten, Unterrichtsbeispielen und schulinternen Lehrplänen
    • Zur flächendeckenden Umsetzung individueller Fördermaßnamen ist perspektivisch eine 1:1 Ausstattung notwendig. Vorrangig sind aber SchülerInnen mit erhöhtem Förderbedarf zu berücksichtigen
    • technische Einweisung und pädagogische Qualifizierung für das gesamte Kollegium wird durch den gemeinsamen Standard effizienter und lässt sich schneller umsetze
    • hohe Akzeptanz im Kollegium

4. Regionale Maßnahmen (Fördergegenstand 2.4)

Vernetzung und Nutzung von Synnergieeffekten wird im Arbeitskreis des Regionalen Bildungsnetzwerkes zur Zeit diskutiert. Insbesondere die IT-Fachkräfte der Schulträger sind in engen Austausch.

5. Pflichtangaben zur bedarfsgerechten Qualifizierungsplanung für die Lehrkräfte (Bezug Nr. 4.2 RL DigitalPakt NRW)

Bedarfsgerechte Fortbildung im Bereich „Technische Qualifizierung“

  • Erste Einweisungen sind in den letzten zwei Schuljahren regelmäßig erfolgt im Rahmen von Fortbildungen bzw. im kollegialen Austausch. Eine Fortbildung fand auch mit dem Medienzentrum des Kreises Coesfeld statt. Für speziellere Fragen steht die Medienbeauftragte der Schule zur Verfügung.
  • Vier mal im Jahr werden Workshops auf den sogenannten Flex-Konferenzen angeboten werden.
  • Für die Schulung im First-Level-Support sind weitere individuelle Fortbildungen im Rahmen der Arbeit mit Apple-Geräten notwendig.

Pädagogische Qualifizierung

  • Die Schulleitung hat bereits an zwei Schulleitungstagungen mit Workshops und Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen. Je nach Bedarf werden die Schulleitungsmitglieder an weiteren Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. 
  • Der Medienkoordinator wird eine Fortbildung zu iServ besuchen. 
  • Erste Einweisungen sind in den letzten zwei Schuljahren regelmäßig erfolgt im Rahmen von kurzen Fortbildungen bzw. regelmäßigen Mediensprechstunden und finden weiterhin zu Beginn des Schuljahres statt. Die Fachkonferenzen tagen regelmäßig, erarbeiten und evaluieren das Medienkonzept. Eine Fortbildung fand im Oktober 2019 mit dem Medienzentrum des Kreises Coesfeld statt. Weitere Fortbildungen sind angedacht und werden zurzeit geplant. 
  • Bisher gibt es noch keine Qualifizierung für die Beschäftigten im Ganztag.

Geplante bzw. Maßnahmen

  • Fort- und Qualifizierungsmaßnahmen in den aufgebauten Strukturen wollen wir fortführen, ausbauen und professionalisieren
  • Schulinterne Lehrerfortbildung zur Weiterentwicklung der schulinternen Lehrpläne in Hinblick auf den Medienkompetenzrahmen NRW
  • Vereinbarungen mit dem Schulträger zu technischen Schulungen für das Kollegium in Bezug auf neu installierte Technik
  • Teilnahme an Fortbildungen der MedienberaterInnen und des Kompetenzrteams

6. Angaben zu Vereinbarungen zu Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support

  • Die Umsetzung und Routinen zur Konfiguration und Administration von Anzeigegeräten, Endgeräten, Arbeitsgeräten und Netzwerkgeräten übernimmt die IT der Stadt Billerbeck
  • Die Stadt Billerbeck übernimmt die Beschaffung und Installation der Betriebssysteme, Lizenzen und Apps.
  • Unsere mobilen Endgeräte werden über den Apple School Manager und über das MDM Zuludesk konfiguriert und mit Updates versorgt.
  • Bei der Stadtverwaltung gibt es für Anfragen ein Ticketsystem. Die Bearbeitung erfolgt dort umgehend vor Ort oder aus der Ferne. Dabei wird unterschieden zwischen ServiceRequest und Incident und deren Dringlichkeit.
  • Es gibt bisher keine schriftlichen Vereinbarungen, wie z.B. SLAs. First-, Second- und Third-Level-Supportist nicht vorhanden. In der nächsten Zeit sollen dazu genauere Absprachen und Vereinbarungen getroffen werden.
  • Es gibt keine zugesicherten Verfügbarkeiten seitens ISP oder Stadtverwaltung.
  • In enger Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung wird umgehend an Lösungen für schwerwiegende Probleme gearbeitet, damit die Arbeit schnellstens wieder aufgenommen werden kann. 
  • Störungen werden durch die Schul-IT bearbeitet. Der Support erfolgt schnellstmöglich nach Dringlichkeitslage
  • Die Terminabsprache erfolgt zeitnah und individuell
  • First-Level-Support erfolgt über die Medienbeauftragte, die auch konstruktive Rückmeldungen zu Störungen an die Schul-IT weitergibt
  • Unser Verwaltungs- und unser pädagogisches Netz sind getrennt
  • Wir sind eine datenschutz-sensible Schule und achten auf Datensparsamkeit und Datensicherheit (Starke Passwörter, verschlüsselte USB-Sticks, u.a.)
  • Die Kolleginnen sind für das Thema sensibilisiert, es gibt grundsätzliche Hinweise zum Datenschutz bei schulischen Veranstaltungen. Wir nutzen anlassbezogene Einverständniserklärungen für Unterrichtsprojekte.
  • Wir nutzen den Time for Kids-Router, der verhindert, dass Schülerinnen und Schüler mit jugendschutzgefährdenden Inhalten konfrontiert werden

Technisch pädagogisches Einsatzkonzept der Geschwister-Eichenwald-Schule (Download im PDF-Format)

9. Evaluation und Fortschreibung

Ein Medienkonzept ist kein starres Konzept, sondern muss regelmäßig hinsichtlich des Ausstattungs- und Fortbildungsbedarfs sowie der Passung der Unterrichtsinhalte mit den Teilkompetenzen überprüft und angepasst werden. Hierzu müssen zeitliche und personelle Absprachen getroffen und festgeschrieben werden. 

Medienkonzeptentwicklung ist Schulentwicklung
Medienkonzeptentwicklung an Schulen ist immer gleichzeitig ein Schulentwicklungsprozess, denn sie betrifft die Ebene der Unterrichtsentwicklung und die der Personal- und Organisationsentwick- lung. Daher ist eine erfolgversprechende Medienkonzeptarbeit immer im Sinne der Prozessorientierung zu organisieren.

Checkliste – Zeitplan zur Evaluation und Fortschreibung des Medienkonzepts

  • Festlegung und Teilsequenzierung eines Zeitplans, Benennung von Verantwortlichen
  • Formulierung und zeitliche Einordnung der wichtigsten Ausstattungsbedarfe, um ggfs. bauliche Maßnahmen parallel zu planen (Glasfaseranbindung, Innenausbau, …)
  • Formulierung der wichtigsten Fortbildungsbedarfe, um ggfs. notwendige Grundlagen für die Unterrichtsentwicklung zu legen. Hilfestellung bieten hier beispielsweise die Fachmoderatorinnen und Fachmoderatoren sowie die Medienberaterinnen und Medienberater in den Kompetenzteams
  • Festlegung von Evaluationszeiträumen und -formen: Ein Medienkonzept ist kein starres Konzept für die Schublade, sondern muss in regelmäßigen Abständen in den Fachgruppen pädagogisch überprüft und hinsichtlich der technischen Umsetzung im Gespräch mit dem Schulträger angepasst werden

10. Literatur- und Quellenverzeichnis

Allhoff, Dirk und Morbach, Beate (2019): Datenschutz an Schulen in NRW. Handreichung für Schulen, 1.Auflage 2019. Herausgeber: Medienberatung NRW, Münster/Düsseldorf. Online im Internet unter
https://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/_Medienberatung-NRW/Publikationen/Datenschutz_Schulen_NRW_2019.pdf, (14.05.2019). 

Blodau, Jan-Christoph; Gade, Kathrin, Giering, Birgit, Peschen, Manuela (2019): In sieben Schritten zum schulischen Medienkonzept. Leitfaden für Grundschulen, Förderschulen und Schulen mit Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen. Herausgeber: Medienberatung NRW. Düsseldorf/ Münster. Online im Internet unter https://medienkompetenzrahmen.nrw.de/fileadmin/pdf/Leitfaden_Medienkonzept_2019.pdf (11.05.2019).

Eickelmann, Birgit und Gerick, Julia (2017): Lehren und Lernen mit digitalen Medien – Zielsetzungen, Rahmenbedingungen und Implikationen für die Schulentwicklung. In: Schulmanagement-Handbuch 164. 04|17. 

Fadel, Charles; Bialik, Maya; Trilling, Bernie, mit einem Vorwort von Andreas Schleicher, übersetzt von Jöran Muuß-Merholz (2017): „Die vier Dimensionen der Bildung. Was Schülerinnen und Schüler im 21. Jahrhundert lernen müssen“ZLL21 e.V. – der Verlag

Kultusministerkonferenz (2016): Bildung in der digitalen Welt – Strategie der Kultusministerkonferenz (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 08.12.2016). Herausgeber: Sekretariat der Kultusministerkonferenz. Online im Internet unter
https://www.kmk.org/filead-min/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2018/Strategie_Bildung_in_der_di-gitalen_Welt_idF._vom_07.12.2017.pdf (11.05.2019). 

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen(2018a): Medienkompetenzrahmen NRW, Schulmail vom 26.06.2018. Online im Internet unter https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2018/180626/index.html (11.05.2019).

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (2005): Schulprogrammarbeit, RdErl des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 16.09.2005 (ABl. NRW. S. 377). In Bereinigte Amtliche Sammlung für Schulvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen (BASS) 2018/2019 14-23 Nr. 1. 

Muus-Merholz, Jöran (2017): Lernen im 21. Jahrhundert – Wie wir das was von Schule in Frage stellen müssen. Online im Internet unter https://www.joeran.de/lernen-im-21-jahrhundert-wie-wir-das-was-von-schule-in-frage-stellen-muessen/#more-8594 (11.05.2019)