In der sich rasant digitalisierenden Welt sind Daten beachtlicher Wirtschaftsfaktor und wertvolle Ressource. Die vielfältigen Angebote im Internet für einen sozialen Austausch (z. B. Instagram, WhatsApp), zur Datenspeicherung (z. B. dropbox, OneDrive) oder Recherche (z. B. google, bing) sind aber nur vordergründig kostenlos, denn die Nutzenden dieser Dienste bezahlen mit der Preisgabe ihrer persönlichen Daten. Vor diesem Hintergrund ist eine Aufgabe von Schule die Medien- kompetenzentwicklung und -förderung ihrer Schülerinnen und Schüler, um die Lernenden zu einem sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Medien in der digitalisierten Welt zu befähigen. Als Lerngegenstand und als Werkzeuge haben digitale Dienste vor der Schule nicht Halt gemacht. Das technisch Machbare muss sich hier jedoch für eine pädagogisch reflektierte, nachhaltig sinnvolle Verwendung qualifizieren und den rechtlichen Vorgaben unterwerfen. Mit dem Einsatz digitaler Systeme geht die Verarbeitung perso- nenbezogener Daten einher. Jeder und jede einzelne Betroffene hat grundsätzlich das Recht, selbst über die Preisgabe und Verwendung der Daten zu bestimmen, die ihn oder sie identifizierbar machen. Nur dann, wenn gesetzliche Regelungen dieses Recht auf informationelle Selbstbestimmung einschränken oder wenn wirksame Einwilligungen …